Die Stadt-Land-Berg Wohnungen sind Baurechtswohnungseigentum. Das bedeutet, dass Sie die Wohnung wie eine „normale“ Eigentumswohnung nutzen, verkaufen, verschenken, vererben oder grundbücherlich belasten können. 

Auf dem Grundstück, auf dem die Stadt-Land-Berg-Wohnungen errichtet werden, wurde ein im Grundbuch eingetragenes Baurecht gemäß Baurechtsgesetz bis 31.12.2120 begründet, sohin noch für mehr als 95 Jahre. An diesem Baurecht wird wiederum Baurechtswohnungseigentum begründet.

Beim Kauf einer Wohnung mit Baurechtswohnungseigentum erwerben Sie daher nur die Wohnung, nicht aber das anteilige Grundstück. Das Baurecht verleiht Ihnen das Recht, das Grundstück auf Baurechtsdauer zu nutzen, dafür wird ein Baurechtszins an den Grundstückseigentümer bezahlt. 

Der Vorteil: Dadurch, dass Sie das Grundstück nicht miterwerben, ist der Kaufpreis der Wohnung deutlich niedriger, diese kann aber dennoch wie normales Eigentum genutzt, verkauft, verschenkt, vererbt und grundbücherlich belastet werden. Auch bei der Finanzierung gibt es keinen Unterschied: Baurechtswohnungen werden von Banken genauso finanziert wie „normale“ Eigentumswohnungen.

Bei Erlöschen des Baurechts am 31.12.2120 fallen die Wohnungen an den Grundstückseigentümer – in diesem Fall an die Kirche – zurück, sofern das Baurecht nicht einvernehmlich verlängert wird. Im Baurechtsvertrag ist aber vorgesehen, dass der Grundstückseigentümer den Baurechtswohnungseigentümern zumindest anbieten muss, die Wohnung zu einem angemessenen Mietzins weiter zu mieten. Wenn man bedenkt, dass die durchschnittliche Behaltedauer einer Eigentumswohnung 15 Jahre beträgt, können in diesen mehr als 95 Jahren knapp sieben Wohngenerationen die Wohnung nutzen.

*Dafür zahlt man einen geringen, laufenden Baurechtszins von 2,10 € / m2 Nutzfläche / Monat